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Bauberichte
Telefonat mit der BG Bau - Gefälligkeitsleistung ? Drucken
Bauberichte - Baugenehmigung bis Hausaufstellung

So, ich hab mit der BG Bau mal telefoniert. Zuständig für uns ist ja Karlsruhe.

Insgesamt ein sehr angenehmes, freundliches Telefonat. Zunächst mit der Dame von der Hotline,dann mit deren Vorgesetzten.

Wer den letzten Beitrag nicht gelesen hat: Es geht darum,sicher zu sein, dass alle Helfer auf der Baustelle einigermaßen abgesichert sind. Um nicht mehr und nicht weniger - nicht um Beiträge oder sonstiges. Lediglich eine Aussage, ob eine private zusätzliche Versicherung notwendig ist, hätten wir uns gewünscht.

Auf eine genaue Definition des Begriffes "Gefälligkeitsleistung" wollte man sich aber bisher nicht einlassen. Aus der Rechtssprechung geht eine eindeutige Definition nicht hervor. Es wurde soweit versichert, dass der Begriff Gefälligkeitsleistung nur Anwendung bei Verwandten in erster Linie betreffen soll. Eine Bestätigung hierrüber steht aber noch aus. Warum die schnelle Mithilfe eines Nachbarn keine Gefälligkeitsleistung sein soll, konnte man mir aber nicht nicht darlegen. Der BG Bau scheint die Unklarheit hier auch sichtlich unangenehm zu sein. Kann ich auch verstehen. Schließlich handelt es sich hier um eine gesetzlich festgelegte Meldung der Arbeitsstunden von Helfern. Für diese sind Beiträge zu entrichten (sofern in Summe über 40 Stunden anfallen). Dafür sind die Helfer über die BG Bau erstmal versichert. Kommt es zum Schadensfall, dann kann aber der Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Nämlich dann wenn es sich um eine Gefälligkeitsleistung handelt. Kein Problem, wenn man das klar abgrenzen könnte. Aber genau das ist nicht möglich. Im Zweifelsfall kann nur ein Gericht entscheiden was vorliegt, aber nur im Schadensfall. Das Ganze ist den Paragraphen bezüglich höherer Gewalt recht ähnlich.

Wikipedia Artikel Gefälligkeit: http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4lligkeit

Wikipedie Artikel Höhere Gewalt: http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Gewalt

Ein Versicherungsschutz ist nach meiner Interpretation somit nicht zwingend über die BG Bau gegeben. Es empfiehlt sich somit eine zusätzliche private Versicherung für Helfer auf der Baustelle abzuschließen und dabei genau auf die Bedingungen zu achten.

Da die Gerichte Gefälligkeitsleistungen häufig als:

"Ein Gefälligkeitsverhältnis liegt danach häufig vor, wenn eine Person zu Gunsten einer anderen eine Leistung erbringt oder zur Verfügung stellt, ohne dass hierfür ein Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung erbracht werden soll."

definieren, sollte man ggf. Verträge mit seinen Bauhelfern (auch Verwandten) schließen, die eine Gegenleistung beinhalten. Entgelte sind nur dann möglich, wenn man diese entsprechend versteuert, also keine Schwarzarbeit unterhält. (Das ist aber nur eine Idee von mir - Ob das greift weiß ich nicht)

Ein ganz interessantes juristisches Thema. Ich werde mal versuchen das in ein paar Foren zur Sprache zu bringen.

 

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