| BG Bau |
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| Bauberichte - Baugenehmigung bis Hausaufstellung | |||
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So, heute hab ich unser Bauvorhaben vorschriftsgemäß bei der BG Bau vorangemeldet. Das heißt, ich habe den Baubeginn mitgeteilt und das Datum, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde. Das sind eigentlich Daten, die die BG Bau von der Baubehörde schon erhalten haben müsste. Hat mich schon gewundert, dass bisher noch nichts gekommen ist :) Die Felder bezüglich der Anzahl der Bauhelfer hab ich mal mit Fragezeichen versehen, da wir das jetzt noch nicht wissen. Ich denke, es hilft der, der Zeit hat. Eigentlich müsste in den nächsten Tagen ein Formularpaket bei uns eintreffen. Dort können wir dann unseren Eigenbaunachweis angeben. Das heißt, eine Aufstellung von dem, was wir selbst machen und wer wie viele Stunden hilft. Ich bin mal echt gespannt. Den allergrößten Teil werden wir als Bauherren selbst machen. Jetzt kommt aber noch ein wichtiger Punkt, der mir aufgefallen ist. Ich zitiere mal aus dem Merkblatt der BG Bau. "Bei Helfern die im Rahmen einer kurzfristigen Gefälligkeitsleistung oder als unternehmerische Personen tätig werden, kann dieser Versicherungsschutz unter Umständen ausgeschlossen sein. Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser Personengruppen kann nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umstände der Mithilfe getroffen werden. Eine Konkretisierung des Begriffes Gefälligkeitsleistung kann nicht erfolgen da dieser Begriff sich aus der Rechtsprechung entwickelt hat und nicht durch den Gesetzgeber festgeschrieben wurde." Nach unserem Verständnis ist es doch immer eine Gefälligkeitsleistung, wenn Verwandte, Freunde oder Nachbarn helfen, oder? Man würde ja selber auch helfen. Muss ich jetzt Beiträge bezahlen und bekomme im Falle eines Falles sowieso keine Leistungen? Hat hierzu jemand Erfahrungen oder mehr Informationen? Ich habe die BG Bau in dem Online Formular zur Anmeldung darauf angesprochen. Mal sehen, was sie dazu sagen.
JOERG24 BLOG - Bautagebuch / Baubericht / Baublog © Jörg Walter 2009
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