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Bei Kampa scheinen die Lichter auszugehen Drucken
Allgemeine News - Vermischtes

Es sieht so aus als wäre die Traditionsfirma KAMPA nun endgültig auf dem Weg von der Bildfläche der Fertighaushersteller zu verschwinden. Gestern gab es noch Gerüchte dass es eine Ad hoc Mitteilung geben würden in der seitens der KAMPA AG ein neuer Investor präsentiert werden sollte.

Entsprechende Meldungen über potentielle und interessierte Investoren gab es ja auch bereits in den Vormonaten. Stattdessen wurde gestern das Insolvenzverfahren gegen Kampa eröffnet und folgende Pflichtmeldung verbreitet.

 

DGAP-Adhoc: Kampa AG: Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KAMPA AG

Kampa AG / Insolvenz 03.06.2009 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Minden, 03. Juni 2009. Es wird mitgeteilt, dass mit Beschluss des Amtsgerichts Aalen - Insolvenzgericht - vom 02. Juni 2009, am 01. Juni 2009, 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAMPA AG, Uphauser Weg 78, D-32429 Minden, eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Dr. rer. pol. Werner Schreiber, geschäftsansässig: Blumenstraße 17, D-69115 Heidelberg, zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist. Die KAMPA AG hatte am 12. März 2009 beim Amtsgericht Aalen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt. Aus heutiger Perspektive ist - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise - selbst bei einem Verkauf zu besten Konditionen keine Werthaltigkeit der Aktien der KAMPA AG mehr zu erwarten. Der Insolvenzverwalter 03.06.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Kampa AG Uphauser Weg 78 32429 Minden Deutschland Telefon: +49 (0)571 95 57 - 0 Fax: +49 (0)571 95 57 - 476 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Internet: www.kampa-ag.de ISIN: DE0006269103 WKN: 626910 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard), Düsseldorf; Freiverkehr in München, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------

(END) Dow Jones Newswires

June 03, 2009 08:56 ET (12:56 GMT)

 

Ich würde daraus interpretieren dass die Hoffnung bei der aktuellen allgemeinen Lage nicht allzugroß sein sollte dass es nach einer Übernahme einfach weitergeht.

 

In den Foren sammeln sich zudem Berichte dass der Insolvenzverwalter bereits dabei ist alle irgendwie zu ergatternden Beträge einzufordern. Ein Bauherr der bereits 10.000€ angezahlt hat und aus dem Vertrag rausmöchte hat bereits Post über eine Vertragsstrafe von 35.000€ bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages bekommen.

 

Man sollte und muß sich wohl einen Rechtsbeistand suchen und auf keinen Fall solche Summen bezahlen. Ist das Unternehmen nicht mehr in der Lage eine Leistung zu erbringen kann man den Vertrag nach Fristsetzung kündigen und hat sogar einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Antrag auf Insolvenz allein ist aber kein Kündigungsgrund. Hier gilt es aufzupassen und nicht zu schnell zu reagieren. Einmal gezahltes Geld wird wohl kaum wiederzubekommen sein.

 

Hier auch noch ein Link zu einem Artikel aus dem Bauherren Forum zum Thema Link

 

Wir bauen zwar nicht mit KAMPA aber hatten diese auch in der Vorauswahl. Das Bauchgefühl hat uns recht gegeben. Das Verfahren das nun zurzeit wohl praktiziert wird mag rechtlich ok sein - ergibt aber einen faden Beigeschmack. Nicht gerade förderlich um das Unternehmen doch noch zu erhalten.


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